Ist HHC in Deutschland legal?

Ist das Hanfextrakt HHC in Deutschland legal? Mr. Canna erklärt

Ist das Hanfextrakt HHC in Deutschland legalDer Wirkstoff Hexahydrocannabinol (HHC) ist eines der in der Hanfpflanze enthaltenen natürlichen Cannabinoide. HHC hat im Unterschied zum Hanf-Cannabinoid CBD eine berauschende Wirkung, die aber teilweise geringer zu sein scheint als diejenige des Cannabinoids THC.

Wegen der psychotropen (psychoaktiven) Wirkung von HHC-Cannabinoiden stellt sich die Frage, ob Erwerb und Konsum von HHC in Deutschland legal sind.

Was ist HHC und wie wird es hergestellt?

Das Cannabinoid Hexahydrocannabinol ist ein natürlicher Bestandteil der weiblichen Hanfpflanze (Cannabis). Das HHC-Cannabinoid soll auf den menschlichen Körper ähnlich berauschend wie THC (Tetrahydrocannabinol) wirken, jedoch meistens mit einer um etwa 30 Prozent geringeren Stärke.

Natürliches Hexahydrocannabinol ist nur mit einem geringen Anteil insbesondere in den Blüten der Hanfpflanze enthalten. Die Gewinnung von natürlich vorkommendem Hexahydrocannabinol wäre daher sehr kostspielig. Deshalb sind Artikel mit dem HHC-Cannabinoid gewöhnlich nur in der kostengünstigeren synthethischen Form erhältlich.

Derzeit werden zwei chemische Verfahren zur synthetischen HHC-Herstellung angewandt:

HHC kann durch die Hydrierung bestimmter THC-Molekülarten gewonnen werden. Bei diesem Verfahren wird den THC-Molekülen jeweils ein H2-Molekül angefügt. Um eine längere Haltbarkeit von Produkten zu erreichen, wird HHC auch durch die Hydrierung von THCA (Tetrahydrocannabinolsäure), einer Vorläufersubstanz des THC gewonnen.

Bei einem anderen Produktionsverfahren erfolgt die THC-Herstellung aus dem Cannabidiol (CBD). Dieser Produktionsprozess ist allerdings aufwändiger und hinterlässt oft Rückstände im HHC-Endprodukt. Wegen solcher möglichen Rückstände sind synthetische Cannabis-Produkte generell mit erhöhten Gesundheitsrisiken behaftet.

HHC-Wirkungen und Nebenwirkungen

Die euphorisierende, berauschende und schmerzlindernde HHC-Wirkung soll derjenigen des bereits durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verbotenen Cannabinoids THC entsprechen. Berichtet wird bei HHC-Anwendung von geistiger und körperlicher Entspannung, einer leicht verbesserten Stimmung und einem gesteigerten Wohlbefinden. Dem Entspannungsgefühl entsprechen langsamere Reflexe und ein eingeschränktes Urteilsvermögen. Außerdem stellen HHC-Anwender einen gesteigerten Appetit fest.

Es existieren offenbar verschiedene HHC-Arten. So soll das sogenannte HHC-O 50 Prozent stärker wirken als das klassische Hexahydrocannabinol. Dabei ist die Stärke der HHC-Wirkung abhängig von der Art der enthaltenen HHC-Moleküle. Bei hohem Anteil von aktiven 9R-HHC-Molekülen ist die Wirkung offenbar stärker als bei einer hohen Beimischung von inaktiveren 9S-HHC-Molekülen.

Der HHC-Konsum steigt in Deutschland erst seit dem Jahr 2022 erheblich an. Die bei der HHC-Herstellung entstehenden und dann im Cannabinoid enthaltenen Nebenprodukte sind teilweise noch nicht identifiziert. Eine umfassende Bewertung möglicher Gesundheitsrisiken bei Nutzung von Hexahydrocannabinol ist daher noch nicht möglich.

Studien zu HHC-Nebenwirkungen liegen ebenfalls noch nicht vor.

Die Rechtslage: Ist das HHC-Cannabinoid in Deutschland legal zu kaufen?

HHC-Produkte sind in Deutschland zwar nicht verboten, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Der Wirkstoff befindet sich in einer rechtlichen Grauzone.

Auch für die HHC-Herstellungprozesse existieren noch keine rechtlichen Vorschriften. Die HHC-Produzenten geben zudem ihre individuellen Produktionsverfahren oftmals nicht bekannt.

Künstlich hergestelltes HHC-Cannabinoid wird derzeit weder durch das Betäubungsmittelgesetz noch durch das „Gesetz über neue psychoaktive Stoffe“ (NpSG) erfasst. Da das HHC-Cannbinoid (im Unterschied zu THC) nicht in den Anlagen 1 bis 3 des BtMG zu § 1 Absatz 1 des Gesetzes als „Betäubungsmittel“ aufgeführt ist, sind die Strafvorschriften des § 29 ff BtMG nicht anwendbar.

Das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ wurde verabschiedet, um Handel und Verbrauch von neuartigen psychoaktiven Stoffen zu regeln, die durch das Betäubungsmittelgesetz nicht erfasst werden. Das NpSG verbietet seit 2016 den Umgang mit bestimmten Stoffgruppen. Dazu zählen auch alle synthethischen Cannabinoide (Anlage 1 Abschnitt 2 NpSG).

Entsprechend den oben dargestellten Produktionsverfahren wird das HHC-Cannabinoid von den Herstellern jedoch als „semisynthetisch“ und als „natürlich hergestellt“ eingestuft. Daher vertreten die HHC-Hersteller die Rechtsauffassung, dass Produkte mit HHC-Cannabinoiden nicht unter die Verbotsvorschriften des „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ fällt. Durch das NpSG seien nur die „synthetischen“, nicht aber die „semisynthetischen“ Cannabinoide wie der HHC-Wirkstoff erfasst.

Hinsichtlich eines möglichen HHC-Verbots liegt also eine Regelungslücke vor. Rechtsexperten gehen deshalb davon aus, dass der Handel von „natürlichem Hexahydrocannabinol“ nach der aktuellen Gesetzeslage „wohl möglich“ sei. Jede Privatperson ab einem Alter von 18 Jahren darf daher in Deutschland HHC-Produkte legal erwerben.

Ausblick auf die künftige Entwicklung der Rechtsvorschriften zum HHC-Wirkstoff

Möglicherweise werden Handel und Konsum von Hexahydrocannabinol in Zukunft untersagt. Dies erscheint jedenfalls im Hinblick auf die psychoaktiven, mit THC vergleichbaren HHC-Wirkungen naheliegend.

In Deutschland beansprucht der Bund mit dem BtMG und dem NpSG die Gesetzgebungskompetenz im Betäubungsmittelrecht. Daher könnte eine mögliches Verbot der Herstellung und des Handels mit HHC-Cannabinoiden nur durch ein Bundesgesetz, nicht aber durch das Gesetz eines Bundeslandes erfolgen.

Allerdings sind im aktuellen Referentenentwurf zum Cannabisgesetz zwar strenge Regelungen zum Cannabis-Konsum vorgesehen – zum Erstaunen mancher Rechtsexperten fehlen jedoch jegliche Vorschriften zum hochaktuellen HHC-Thema. Gleichwohl vermuten einige Beobachter, dass der HHC-Wirkstoff in naher Zukunft den NpSG-Verbotsvorschriften unterworfen wird.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat sich aber noch nicht dezidiert für ein HHC-Verbot ausgesprochen. Hexahydrocannabinol sei dem Ministerium als „neue psychoaktive Substanz“ „bekannt“ und es finde dazu „derzeit eine Prüfung“ statt. Dennoch warnt das BMG bereits jetzt „im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung und des Einzelnen“ vor NpS-Konsum, der mit „unkalkulierbaren gesundheitlichen Gefahren verbunden“ sei.

Damit positioniert sich das BMG deutlich zurückhaltender als der Deutsche Hanfverband (DHV), der auf eine großzügige und rasche Legalisierung von natürlichem Cannabis drängt, zugleich aber für ein Verbot des Verkaufs (halb-) synthetischer psychoaktiver Substanzen plädiert.

Europaweit ist die Einordnung von HHC-Cannabinoiden noch umstritten. Im Dezember 2022 fand in Lissabon ein Treffen von 140 Experten statt, die sich mit dem HHC-Wirkstoff und semisynthetischen Cannabinoiden befassten. Die Konferenz der Europäischen Beratungsstelle für Drogen & Drogensucht (EMCDDA) diente zunächst nur dem HHC-Informationsaustausch und der Analyse der Lage in der Europäischen Union. Die Expertenrunde tendierte aber offenbar dazu, das HHC-Cannabinoid mit synthetischen psychoaktiven Wirkstoffen gleichzusetzen.

Auch die Lissaboner Konferenz zeigt ein Dilemma auf: Die seit 2022 vermehrt festzustellende Nachfrage nach HHC-Produkten ist für Wissenschaftler und Gesundheitspolitiker ein noch sehr neues Phänomen. Für eine abschließende HHC-Verbotsentscheidung fehlen aktuell vor allem Langfriststudien, die über die HHC-Wirkung und über Nebenwirkungen umfassend Auskunft geben könnten.

Im April 2023 bestätigte die EMCDDA diesen Eindruck: Die EU-Mitgliedsstaaten verfügen nach Auffassung der EMCDDA nur über ein geringes Maß an Informationen zu HHC. Eine HHC-Regulierung finde in den meisten der EU-Staaten nicht statt.

Fazit: HHC-Cannabinoid derzeit legal erhältlich, ein künftiges Verbot erscheint aber wahrscheinlich

Der HHC-Wirkstoff ist in Deutschland derzeit legal erhältlich (Stand: Anfang September 2023), da das Cannabinoid von den Verbotsregelungen des Betäubungsmittelgesetzes und des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes nicht ausdrücklich erfasst ist.

Die HHC-Wirkung ist jedoch mit dem bereits verbotenen Cannabinoid THC vergleichbar. Auf nationaler wie europäischer Ebene wird deshalb ein mögliches HHC-Verbot diskutiert.




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